Das Fahren ohne Führerausweis ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, muss mit schweren Konsequenzen rechnen. Im Falle eines Unfalls kann es richtig teuer werden.

Es gibt unterschiedliche Situationen:

Fahren ohne im Besitz der entsprechenden Kategorie zu sein
Beispiel: Eine Person fährt einen Minibus (Kategorie D1), obwohl sie nur den Auto-Ausweis hat (Kategorie B). Mögliche Konsequenzen: 

  • Führerausweisentzug für mindestens 1 Monat
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe 

Fahren ohne Führerausweis 
Beispiel: Eine Person hat nie eine Führerprüfung abgelegt und fährt trotzdem mit Fahrzeugen umher (Motorrad, Auto etc.). Mögliche Konsequenzen:

  • Wartefrist von mindestens 6 Monaten, falls die Person zukünftig einen Ausweis erwerben möchte
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe

Fahren mit abgelaufenem Führerausweis auf Probe
Beispiel: Ein Junglenker macht in der Probezeit von drei Jahren den obligatorischen Weiterausbildungs-Kurs nicht. Die Gültigkeit des Ausweises ist abgelaufen. Mögliche Konsequenzen:

  • Wartefrist von mindestens 6 Monaten, falls die Person zukünftig wieder einen Lehrfahrausweis erwerben möchte
  • Geldstrafe

Fahren unter Führerausweisentzug
Beispiel: Eine Person gibt den Führerausweis wegen einer Widerhandlung ab und fährt trotzdem weiter mit dem Auto. Mögliche Konsequenzen:

  • Verlängerung des Führerausweisentzugs um bis zu 12 Monate oder gar ein unbefristeter Entzug je nach Widerhandlungen in der Vergangenheit
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe

Für alle genannte Beispiele gilt zudem: Im Falle eines Unfalls mit Schäden an Drittpersonen oder Infrastruktur macht die Versicherung einen vollumfänglichen Regress. Das heisst, dass die Versicherung die entstandenen Schäden zwar bezahlt – danach aber 100% der Kosten von der verantwortlichen Person zurückverlangt.
 

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