Sie werden demnächst die Steuerrechnung 2025 für Ihr Fahrzeug erhalten. Im Kanton Freiburg wird bei dieser Steuer insbesondere die Energieetikette (Energieeffizienzkategorie) berücksichtigt, welche jedes Jahr vom Bundesamt für Energie (BFE) neu berechnet wird.
Aufgrund des revidierten CO2-Gesetzes werden die Bedingungen für den Erhalt der Energieetikette A im Jahr 2025 drastisch verschärft, auch für Elektroautos. Wenn Sie also ein Fahrzeug besitzen, das 2024 als A eingestuft wurde, kann es sein, dass es 2025 als B oder C eingestuft wird und Sie die 30 % Ermässigung für die effizientesten Personenwagen verlieren. In jedem Fall bleibt die Reduktion von 30 % für Elektro- und Wasserstoffautos bzw. 15 % für Hybrid- und Gasfahrzeuge bestehen.
Um Ihre Energieetikette 2025 (Website BFE) zu ermitteln und herauszufinden, ob Sie von einem Rabatt von 30 % profitieren werden (nur für A): https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/personenwagen/etikette-erstellen.html/.
Die Referenz der Energieetikette für das laufende Jahr ist in Artikel 11 Absatz 1 des kantonalen Gesetzes über die Fahrzeugbesteuerung festgelegt.
Sie können den Betrag Ihrer Rechnung für 2025 auf der Website vom ASS ausrechnen.