Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis besitzen und Sie regelmässig die öffentlichen Strassen benutzen müssen, um von einer Zone in eine andere zu gelangen, benötigen Sie eine Sonderbewilligung.

Eine Ausnahme wird Arbeitskarren, welche die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschreiten, zugewiesen. Diese benötigen keine Bewilligung. Es liegt in Ihrer Verwantwortung, euch bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, damit Sie im Schadenfall über die notwendige Versicherungsdeckung verfügen.

Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen Sie uns die folgenden Dokumente zusenden:

Die erteilten Bewilligungen sind während der Dauer eines Jahres gültig und können erneuert werden.

Kosten dieser Dienstleistung: Fr. 100.-