Seit dem 1. Januar 2023 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine verbesserte Messmethode für Abgaskontrollen bei Dieselfahrzeugen an den technischen Kontrollen eingeführt.
Welche leichten Motorwagen mit Dieselmotor unterliegen der Kontrolle?
Personenwagen und Lieferwagen ab EURO-5-Norm (B5b).
Ob Ihr Fahrzeug dieser Kontrolle unterliegt oder nicht, erfahren Sie unter Feld 72 "Emissionscode" in Ihrem Fahrzeugausweis. Nur Fahrzeuge mit den Codes von B5b bis B6d sind der Abagaskontrolle unterstellt (keine Messung der Partikelanzahl mit den Codes B00 bis B5a).
Zu viele Partikel gemessen?
Wenn der gemessene Partikelemissionswert 100'000 Partikel/cm3 überschreitet, muss das Fahrzeug zu einer 2. Kontrolle vorgeführt werden, bei der die Partikelanzahl erneut gemessen wird. Bei Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen wird eine Frist für die Instandsetzung gewährt, wenn ein von Ihrer Werkstatt unterzeichneter Bestellschein vorgelegt wird, in dem das Lieferdatum angegeben ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.ocn.ch/de/fahren/technische-pruefung/abgas