Die warmen Tage sind wieder da und mit ihnen der Wunsch, das Fahrrad mit ins Wochenende oder in die Ferien zu nehmen. Was muss ich beachten, wenn ich einen Fahrradträger verwende, der am Heck meines Fahrzeugs befestigt ist?
Unsere Tipps:
- Entscheiden Sie sich für qualitativ hochwertiges Material, das einfach zu montieren und zu bedienen ist.
- Überprüfen Sie, ob die Kugelkupplung geprüft wurde, an welcher der Fahrradträger befestigt wird und ob die zulässigen Gewichte im Fahrzeugausweis (Feld 31 und Ziffer 234) angegeben sind.
- Überprüfen Sie, ob nach dem Anbringen des Fahrrads die Fahrzeugbeleuchtung und das Kontrollschild sichtbar bleiben. Ist dies nicht der Fall, muss eine Rücklichtleiste am Veloträger installiert und das Kontrollschild verschoben werden*.
- Stellen Sie sicher, dass das Fahrrad die Fahrzeugbreite nicht mehr als 20 cm pro Seite überragt und dass die Gesamtbreite nicht mehr als 2 Meter beträgt.
- Wenn die Ladung das Fahrzeug mit mehr als 1 Meter nach hinten überragt, kennzeichnen Sie dies deutlich (einige Länder verlangen in jedem Fall Warntafeln – vgl. TCS-Info).
Achtung! Ein E-Bike kann schnell einmal zwischen 25 und 30 kg wiegen. Die zulässige Stützlast auf der Anhängerkupplung (unter Ziffer 234) kann daher leicht überschritten werden, wenn zusätzlich das Gewicht des Fahrradträgers berücksichtigt wird. Dasselbe gilt für die Dachlast (Feld 55).
Anmerkung *: Seit dem 1. März 2022 ist es möglich, ein drittes Kontrollschild in roter Farbe zu erwerben, das dauerhaft am Fahrradträger angebracht werden kann. Siehe unsere Website.