Ändern des Führerausweises

Falls Sie bereits im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) sind, erfolgt keine Änderung. Sie können diesen behalten. Sie müssen uns lediglich eine Kopie der Wohnsitzbestätigung, sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung, falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, zukommen lassen.

Spezieller Fall: blauer Führerausweis

Sollten Sie noch im Besitz eines blauen Führerausweises sein, müssen Sie diesen gegen einen FAK umtauschen.

Zusätzlich zur neuen Adresse müssen Sie uns folgende Unterlagen zukommen lassen:

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den Umtausch des blauen Führerausweises;
  • Ihren blauen Führerausweis im Original;
  • ein farbiges Passfoto;
  • eine Kopie der Wohnsitzbestätigung, sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung, falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.

Sie werden Ihren Führerausweis samt Rechnung von Fr. 35.- per Post erhalten (Druck und Versand per A-Post innerhalb von zwei Arbeitstagen durch eine externe Firma).

Express-Versand: Der Druckbefehl für den Führerausweis muss bis um 12.00 Uhr gesendet sein. Der Führerausweis wird noch am gleichen Tag gedruckt und zusammen mit der Rechnung von Fr. 35.- verschickt (Postzustellung auch am Samstag). Ab Mittag ist ein Express-Versand nicht mehr möglich. Zusätzliche Kosten für Express-Versand von Fr. 35.-.
 

Ändern des Fahrzeugausweises und Umtausch der Kontrollschilder

Um neue Kontrollschilder und einen neuen Fahrzeugausweis zu erhalten, müssen Sie uns folgende Unterlagen zukommen lassen:

  • Ihren Fahrzeugausweis im Original;
  • die aktuellen Kontrollschilder, sauber und ohne Rahmen;
  • den elektronischen Versicherungsnachweis. Bitte bestellen Sie diesen vorab bei Ihrer Versicherung, wir erhalten diesen elektronisch;
  • eine Kopie der Wohnsitzbestätigung, sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung, falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.

Spezielle Fälle

  • Für Fahrzeuge, die auf den Namen eines Unternehmens zugelassen sind: Senden Sie uns zusätzlich einen Handelsregisterauszug zu.
  • Für Fahrzeuge, die auf den Namen eines Vereins zugelassen sind: Senden Sie uns zusätzlich das ausgefüllte Gesuch um Immatrikulation sowie die Statuten Ihres Vereins zu.

Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 40.- für den Fahrzeugausweis und Fr. 50.- für die Kontrollschilder.

Ändern des Schiffsführerausweises

Für das Ändern des Schiffsführerausweises, müssen Sie uns folgende Unterlagen zukommen lassen:

  • Ihren Schiffsführerausweis im Original;
  • ein farbiges Passfoto;
  • eine Kopie der Wohnsitzbestätigung, sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung, falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.

Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 40.-

Ändern des Schiffsausweises

Wenn Ihr Schiff bereits im Kanton Freiburg registriert ist, handelt es sich in diesem Fall um eine Adressänderung

Wenn Ihr Schiff in einem anderen Kanton angemeldet ist und Sie es in Freiburg registrieren lassen möchten, müssen Sie uns folgende Unterlagen zukommen lassen:

  • den originalen Schiffsausweis;
  • das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch für die Inverkehrsetzung eines Schiffes;
  • eine Bestätigung des Anlegeplatzes;
  • den elektronischen Versicherungsnachweis (nur für Motorboote, Segelschiffe > 15 m2 und Mietboote).

Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 65.- (ohne Immatrikulationsgebühren, selbstklebende Kontrollschilder und Steuern)