Um Ihr Fahrzeug einzulösen, müssen Sie uns folgende Unterlagen zusenden:
- den Fahrzeugausweis im Original oder falls es sich um ein neues Fahrzeug handelt, den Prüfbericht 13.20A;
- den elektronischen Versicherungsnachweis. Bitte bestellen Sie diesen vorab bei Ihrer Versicherung, wir erhalten diesen elektronisch;
- gegebenenfalls den Prüfbericht.
Falls es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, welcher älter als 10 Jahre alt ist, können wir diesen nur einlösen, falls die letzte technische Prüfung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie uns kontaktieren und einen Termin für eine freiwillige Fahrzeugprüfung vereinbaren.
Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 40.- für den Fahrzeugausweis und Fr. 50.- für die Kontrollschilder. Bei einer freiwilligen Fahrzeugprüfung fallen zusätzliche Gebühren an.
Sie immatrikulieren zum ersten Mal ein Fahrzeug
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeuge unter 3,5 t, die für die gewerbliche Personenbeförderung bestimmt sind: Eine Fahrtenschreiberbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen;
- gebrauchte Fahrzeuge für den Gefahrengüterverkehr (den ADR-/SDR-Vorschriften unterstellt): Obligatorische Zulassungsbescheinigung.
Überprüfung von Versicherungsnachweis (eVn)
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Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeuge unter 3,5 t, die für die gewerbliche Personenbeförderung bestimmt sind: Eine Fahrtenschreiberbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen;
- gebrauchte Fahrzeuge für den Gefahrengüterverkehr (den ADR-/SDR-Vorschriften unterstellt): Obligatorische Zulassungsbescheinigung.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeuge unter 3,5 t, die für die gewerbliche Personenbeförderung bestimmt sind: Eine Fahrtenschreiberbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen;
- gebrauchte Fahrzeuge für den Gefahrengüterverkehr (den ADR-/SDR-Vorschriften unterstellt): Obligatorische Zulassungsbescheinigung.