Um Ihr Fahrzeug einzulösen, müssen Sie uns folgende Unterlagen zusenden:
- den Fahrzeugausweis im Original oder falls es sich um ein neues Fahrzeug handelt, den Prüfbericht 13.20A;
- den elektronischen Versicherungsnachweis. Bitte bestellen Sie diesen vorab bei Ihrer Versicherung, wir erhalten diesen elektronisch;
- gegebenenfalls den Prüfbericht.
Falls es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, welcher älter als 10 Jahre alt ist, können wir diesen nur einlösen, falls die letzte technische Prüfung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie uns kontaktieren und einen Termin für eine freiwillige Fahrzeugprüfung vereinbaren.
Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 40.- für den Fahrzeugausweis und Fr. 50.- für die Kontrollschilder. Bei einer freiwilligen Fahrzeugprüfung fallen zusätzliche Gebühren an.
Sie immatrikulieren zum ersten Mal ein Fahrzeug
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Berufsfahrzeuge
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.
Überprüfung von Versicherungsnachweis (eVn)
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Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Berufsfahrzeuge
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.