Wir stellen Exportschilder aus für natürliche Personen, die im Kanton Freiburg wohnhaft sind oder wenn das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten im Kanton Freiburg eingelöst ist. Der ausgehändigte Fahrzeugausweis ist gültig für den laufenden Monat und kann nicht verlängert werden.
Damit wir Ihre Anfrage für Exportschilder bearbeiten können, müssen Sie uns folgende Dokumente vorweisen:
- das Formular „Export-Fahrzeuge“;
- den Fahrzeugausweis im Original;
- einen Identitätsausweis.
Die Kosten und weitere Informationen für diese Dienstleistung finden Sie auf dem oben erwähnten Formular.
Bemerkung:
Wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Freiburg liegt:
- Wir können Ihnen diese Dienstleistung nur an unseren Schaltern in Freiburg anbieten.
Wenn Ihr Fahrzeug älter als 10 Jahre ist:
- An Ihrem Fahrzeug muss in den letzten 12 Monaten eine technische Prüfung durchgeführt worden sein. Andernfalls kontrollieren wir Ihr Fahrzeug auf seine Sicherheit.