Bevor Sie das neue Fahrzeug fahren können, müssen Sie einen neuen Fahrzeugausweis beantragen. Diesen können Sie ganz leicht per Post verlangen, indem Sie uns folgende Unterlagen senden:
- den Fahrzeugausweis im Original des neuen Fahrzeuges, falls es sich um einen Gebrauchtwagen handelt oder den Prüfbericht 13.20A, falls es sich um ein neues Fahrzeug handelt;
- den Fahrzeugausweis im Original des aus dem Verkehr zu ziehenden Fahrzeuges;
- den elektronischen Versicherungsnachweis. Bitte bestellen Sie diesen vorab bei Ihrer Versicherung, wir erhalten diesen elektonisch.
Vorläufige Verkehrsberechtigung
Damit Sie sofort mit Ihrem neuen Fahrzeug fahren können, füllen Sie zusätzlich das Formular „Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz“ in zweifacher Ausführung aus. Eines davon muss in Ihrem Fahrzeug sein und das andere müssen Sie uns zusenden. Diese Bewilligung gilt 20 Tage ab der Abgabe der Dokumente bei der Post.
Damit Sie sofort mit Ihrem neuen Fahrzeug fahren können, füllen Sie zusätzlich das Formular „Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz“ in zweifacher Ausführung aus. Eines davon muss in Ihrem Fahrzeug sein und das andere müssen Sie uns zusenden. Diese Bewilligung gilt 20 Tage ab der Abgabe der Dokumente bei der Post.
Gebrauchtwagen
Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, der älter als 10 Jahre ist, können wir diesen nur immatrikulieren, wenn die letzte technische Prüfung weniger als 3 Jahre zurückliegt. Falls dies nicht der Fall ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Termin für eine freiwillige technische Prüfung zu vereinbaren.
Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, der älter als 10 Jahre ist, können wir diesen nur immatrikulieren, wenn die letzte technische Prüfung weniger als 3 Jahre zurückliegt. Falls dies nicht der Fall ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Termin für eine freiwillige technische Prüfung zu vereinbaren.
Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 40.-
Zusätzliche Kosten können hinzukommen im Falle einer technischen Prüfung des Fahrzeuges oder, wenn wir den Prüfbericht 13.20A prüfen müssen.
Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeuge unter 3,5 t, die für die gewerbliche Personenbeförderung bestimmt sind: Eine Fahrtenschreiberbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen;
- gebrauchte Fahrzeuge für den Gefahrengüterverkehr (den ADR-/SDR-Vorschriften unterstellt): Obligatorische Zulassungsbescheinigung.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeuge unter 3,5 t, die für die gewerbliche Personenbeförderung bestimmt sind: Eine Fahrtenschreiberbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen;
- gebrauchte Fahrzeuge für den Gefahrengüterverkehr (den ADR-/SDR-Vorschriften unterstellt): Obligatorische Zulassungsbescheinigung.