Parkkarte für gehbehinderte Personen

Um eine Parkierungserleichterung zu erhalten, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:

Wenn Sie das Gesuch zum ersten Mal einreichen und keinen Führerschein haben, fügen Sie bitte auch ein farbiges Passfoto bei. Schicken Sie uns diese Dokumente per Post zu oder kommen Sie damit direkt an unseren Schaltern in Freiburg.

Gehbehinderte Personen erhalten die Parkkarte für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren (je nach Art der Behinderung) und diese ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben.

Wenn Sie die Karte verlängern möchten, müssen Sie uns einen neuen Antrag und eine neue ärztliche Bescheinigung schicken. Im Zweifelsfall können wir ärztliche Bescheinigungen bei unserem Vertrauensarzt einreichen.

Parkkarte für Organisationen

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch per Post zu. Sie können das Dokument auch direkt an unseren Schaltern in Freiburg abgeben.

Die von uns ausgestellte Parkierungserleichterung ist ein Jahr lang gültig. Um sie zu verlängern, müssen Sie ein neues Gesuch einreichen.

Definition der Gehbehinderung

Eine Person gilt als gehbehindert, wenn sie zu Fuss dauerhaft oder vorübergehend während mindestens 6 Monaten nur eine Entfernung von etwa 200 Metern gehen kann, entweder mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson.

Wie bringe ich meine Karte an?

Platzieren Sie die Parkkarte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.

Wir stellen die Parkkarte kostenlos für Sie aus.

Fahrzeugsteuer-Erlass

Falls Sie eine mittellose Person mit verminderter Mobilität sind, können Sie ein Gesuch um Erlass der Fahrzeugsteuer (teilweise oder komplett) beantragen.