Sie wohnen im Kanton Freiburg und wollen die theoretische und/oder praktische Prüfung in einem anderen Kanton ablegen

Hierfür benötigen Sie eine Bewilligung von unserem Amt. Sie müssen Ihre Anfrage schriftlich zustellen. Es gibt zwei Situationen:

  1. Sie haben uns Ihr „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ noch nicht zugestellt: stellen Sie uns beide Anträge gleichzeitig zu.
  2. Sie haben bereits eine Zulassungbestätigung zur Theorieprüfung: senden Sie uns lediglich Ihren Antrag für das Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton.

Sobald Sie unsere Bewilligung für das Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton erhalten haben, können Sie sich an das Strassenverkehrsamt Ihres Wunschkantons wenden, um zu erfahren, welche weiteren Schritte Sie unternehmen müssen.

Gebühren
Bewilligung zum Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton Fr. 20.-
Pauschal Führerausweis je nach Kategorie

Wir erstatten Ihnen die Gebühren für die theoretische und/oder praktische Prüfung, die Sie im Kanton Freiburg nicht abgelegt haben.

Sie wohnen nicht im Kanton Freiburg und wollen die theoretische und/oder praktische Prüfung bei uns ablegen

Die dafür benötigte Bewilligung erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons.

Für die Theorieprüfung in Freiburg weisen Sie uns folgende Unterlagen vor: 

  • Bewilligung Ihres Wohnsitzkantons zum Ablegen der Theorieprüfung;
  • notwendige Bestätigungen gemäss Bewilligung (z. B. Nothilfekurs);
  • Identitätskarte oder Pass (ausländische Staatsangehörige: gültige Aufenthaltsbewilligung).

Für die Theorieprüfung müssen Sie keinen Termin vereinbaren. Unser Theoriesaal ist an drei Nachmittagen pro Woche geöffnet.

Für die praktische Prüfung in Freiburg weisen Sie uns folgende Unterlagen vor: 

  • Bewilligung Ihres Wohnsitzkantons zum Ablegen der praktischen Prüfung;
  • gültiger Lernfahrausweis für die entsprechende Kategorie;
  • notwendige Bestätigungen gemäss Bewilligung (z. B. Verkehrskundeunterricht);
  • Identitätskarte oder Pass (ausländische Staatsangehörige: gültige Aufenthaltsbewilligung).

Den Termin für die praktische Prüfung können Sie bei Ihrem Fahrlehrer oder telefonisch bei uns vereinbaren. 

Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung im Kanton Freiburg

Zusätzlich zu den Kosten der Prüfung, verrechnen wir Ihnen für die Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers eine einmalige Gebühr von Fr. 20.-. Diese Gebühren müssen Sie an unseren Schaltern begleichen und die Quittung dem Prüfungsexperten vorweisen. Bestehen Sie die Prüfung nicht und möchten Sie diese wiederholen, müssen Sie die Kosten der Prüfung erneut im Voraus bezahlen.

Gebühr für Theorieprüfung
Bearbeitung des ausserkantonales Dossiers Fr. 20.-
Alle Kategorien Fr. 30.-
Gebühr für praktische Prüfung
Bearbeitung des ausserkantonales Dossiers Fr. 20.-
A, A 35 kW und A1 Fr. 110.-
B und F Fr. 110.-
C, C1 und D1 Fr. 165.-
D Fr. 220.-
Trolleybus Fr. 250.-