Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder ausser Verkehr setzen, müssen Sie den Fahrzeugausweis annullieren. Stellen Sie uns dazu den Fahrzeugausweis im Original oder sein Duplikat zu.
Diese Diensteistung ist kostenlos.
Falls Sie kein neues Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen einlösen, müssen Sie die Kontrollschilder umgehend abgeben. Tun Sie dies nicht, laufen Steuern und Versicherung weiter.
Ist ihr Fahrzeug geleast, folgen Sie den Anweisungen bezüglich Löschung des Leasings unter Handhabung von Leasingfahrzeugen