Ausbildung
Um Fahrlehrer zu werden, müssen Sie den eidgenössischen Fachausweis an einer vom Schweizerischen Fahrlehrer Verband (SFV) anerkannten Institution erwerben. Diese Ausbildung ist in 8 Module unterteilt und entspricht einem Arbeitsaufwand von rund 850 Stunden. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der SFV-Website.
Kantonale Fahrlehrerbewilligung
Um als Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie, nebst dem eidgenössischen Fachausweis, auch eine Bewilligung zum Unterrichten. Diese stellt das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons aus.
Um die Bewilligung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben den eidgenössischen Fachausweis des SFV;
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines unbefristeten Führerausweises der Kategorie B;
- Sie sind berechtigt zum berufsmässigen Personentransport (Kategorie B 121).
Um Fahrlehrer zu werden, müssen Sie den eidgenössischen Fachausweis an einer vom Schweizerischen Fahrlehrer Verband (SFV) anerkannten Institution erwerben. Diese Ausbildung ist in 8 Module unterteilt und entspricht einem Arbeitsaufwand von rund 850 Stunden. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der SFV-Website.
Kantonale Fahrlehrerbewilligung
Um als Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie, nebst dem eidgenössischen Fachausweis, auch eine Bewilligung zum Unterrichten. Diese stellt das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons aus.
Um die Bewilligung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben den eidgenössischen Fachausweis des SFV;
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines unbefristeten Führerausweises der Kategorie B;
- Sie sind berechtigt zum berufsmässigen Personentransport (Kategorie B 121).
Um als Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie, nebst dem eidgenössischen Fachausweis, auch eine Bewilligung zum Unterrichten. Diese stellt das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons aus.
Um die Bewilligung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben den eidgenössischen Fachausweis des SFV;
- Sie sind seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines unbefristeten Führerausweises der Kategorie B;
- Sie sind berechtigt zum berufsmässigen Personentransport (Kategorie B 121).