Damit Sie Ihre Kontrollschilder abtreten können, müssen Sie uns folgenden Unterlagen zukommen lassen:
- den Fahrzeugausweis im Original oder bei einem neuen Fahrzeug den Prüfbericht 13.20A;
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für die freiwillige Kontrollschilderabtretung;
- den elektronischen Versicherungsnachweis. Bitte bestellen Sie diesen vorab bei Ihrer Versicherung, wir erhalten diesen elektronisch.
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie uns zusätzlich den zu stornierenden Fahrzeugausweis zustellen.
Wichtig
Im Falle eines Zweifels des Beziehungs- bzw. Verwandtschaftsgrades, verlangen wir ein offizielles Dokument.
Im Falle eines Zweifels des Beziehungs- bzw. Verwandtschaftsgrades, verlangen wir ein offizielles Dokument.
Falls Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen Sie zusätzlich zu den obengenannten Punkten folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte Gesuch um Immatrikulation sowie eine Kopie der Statuten.
Die Gebühren für die Kontrollschilderabtretung finden Sie auf dem Formular.
Schilderabtretung für Berufsfahrzeuge
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind für die Zulassung bestimmter Fahrzeuge weitere Unterlagen erforderlich:
- schwere Fahrzeuge oder Fahrzeuge für den gewerblichen Personentransport: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Fahrtschreibers (weniger als 3 Monate alt);
- Lastwagen, Gesellschaftswagen und Minibusse: Senden Sie uns eine Bestätigung eines Geschwindigkeitsbegrenzers (weniger als 3 Monate alt);
- LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Senden Sie uns eine Bestätigung eines elektronischen Erfassungsgerätes „TRIPON“ oder „EMOTACH“;
- Gebrauchtfahrzeuge, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind (ADR-/SDR-pflichtig): Senden Sie uns die Zulassungsbescheinigung.