Ab dem 1. April 2024 tritt das neue Gesetz über die Besteuerung der Schiffe (SGF 635.4.2) in Kraft. 

Der Grosse Rat verabschiedete sich im März 2023 von einer 50 Jahre alten Besteuerung. Das System wurde vereinfacht und fördert umweltfreundliche Antriebe.

Die Grundsteuer wird von der Länge (zwischen 20 und 110 Franken) bestimmt. Die Leistung des Motors/der Motoren wird ebenfalls berücksichtigt (8 Franken pro kW bis 50 kW, 11 Franken darüber hinaus). Für besonders verbrauchs-, energie- und emissionseffiziente Motoren wird eine Reduktion gewährt. Elektromotoren und wasserstoffbetriebene Motoren mit einer Leistung von bis zu 2,5 kW sind von der Steuer befreit. Bei über 2,5 kW wird eine Reduktion von 30 % gewährleistet. Die gesamte eingenommene Steuermasse wird von 2,5 auf 2,1 Millionen sinken, was einem Rückgang von 16 % entspricht. Berufsfischer zahlen nur die Grundsteuer. Rettungsboote anerkannter Rettungsgesellschaften sind von der Steuer befreit.

 Auf der Website des ASS steht bereits ein Online-Rechner zur Verfügung, damit Sie den Betrag errechnen können, der Ihnen Anfang 2024 in Rechnung gestellt wird.  
 

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