Für das Einlösen eines Fahrzeugs mit farbigen Kontrollschildern brauchen Sie die gleichen Dokumente wie bei einem Gesuch für die weissen Kontrollschilder.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge oder gleichgestellte Fahrzeuge sind mit einem grünen Kontrollschild ausgestattet (siehe VRV Art. 86 und VTS Art. 161). Das Gesetz definiert Nutzungsbedingungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Diese müssen Sie beachten und einhalten.
 
Wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrzeug mit grünen Kontrollschildern einlösen: Sie benötigen, zusätzlich zu den geforderten Dokumenten, eine Bestätigung vom kantonalen Amt für Landwirtschaft, die Sie zur Verwendung von grünen Schildern berechtigt.

Arbeitsfahrzeuge

Ein mit blauen Kontrollschildern ausgestattetes Fahrzeug ist dafür bestimmt, eine bestimmte Arbeit zu verrichten. Es ist nicht für den Sachentransport vorgesehen und hat nur eine reduzierte Ladefläche für den Transport von Werkzeugen oder Benzin (Beispiele: Baumaschinen, Feuerwehrfahrzeuge, etc.). Für mehr Infos siehe VTS, Art. 13 und Art. 22.

Ausnahmefahrzeuge

Ausnahmefahrzeuge sind mit braunen Kontrollschildern ausgestattet. Wegen ihres besonderen Verwendungszwecks oder aus anderen Gründen entsprechen sie nicht den Vorschriften über Abmessungen, Gewichte oder Kreisfahrtbedingungen (siehe VTS, Art. 25).