Alkoholkonsum und das Fahren eines Bootes sind nicht vereinbar. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr, oder einer Atemalkoholkonzentration von 0.25 mg/l oder mehr, ist es Personen, die ein Schiff führen oder an dessen Führung beteiligt sind, verboten ein Boot zu fahren. Der Grenzwert ist also gleich wie im Strassenverkehr.
Für Personen, die gewerbsmässig ein Schiff führen und einsetzen gilt der Grenzwert von 0,10 ‰ Blutalkoholkonzentration oder 0.05 mg/l Atemalkoholkonzentration.
Drogenkonsum (Cannabis, Morphium, Kokain, Amphetamin, etc.) führt ebenfalls zu einer Fahrunfähigkeit.