Händler, Garagen, Auto- und Motorradwerkstätten sowie Unternehmen mit einem grossen Fahrzeugpark (mindestens 30 Fahrzeuge) können einen kollektiven Fahrzeugausweis und sogenannte Händlerschilder (U-Schilder) beantragen. Dazu müssen sie den Bedingungen gemäss Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung entsprechen.
Einen Antrag einreichen
Senden Sie uns per Post oder E-Mail das ordnungsgemäss ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie alle auf diesem Formular genannten Unterlagen zu.
Bei Bedarf können Sie einen zusätzlichen Schildersatz erhalten. Füllen Sie den dafür vorgesehenen Antrag aus.
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Bei Bedarf können Sie einen zusätzlichen Schildersatz erhalten. Füllen Sie den dafür vorgesehenen Antrag aus.