Wenn Sie innerhalb des Kantons Freiburg umziehen, können Sie Ihre Adresse auf dem Postweg, per E-Mail oder direkt an unseren Schaltern aktualisieren.
Ändern des Fahrzeug-/Schiffsausweises
Senden Sie uns zusätzlich zur neuen Adresse folgende Unterlagen im Original zu:
- Ihren Fahrzeugausweis;
- und/oder Ihren Schiffsausweis.
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Senden Sie uns zusätzlich zur neuen Adresse folgende Unterlagen im Original zu:
- Ihren Fahrzeugausweis;
- und/oder Ihren Schiffsausweis.
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Ändern des Führerausweises
Sofern dies nichts bereits erfolgt ist, muss die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Da diese Adresse nicht auf dem Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) ersichtlich ist, müssen Sie diesen nicht ändern.
Sofern dies nichts bereits erfolgt ist, muss die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Da diese Adresse nicht auf dem Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) ersichtlich ist, müssen Sie diesen nicht ändern.
Ändern des Schiffsführerausweises
Senden Sie uns zusätzlich zur neuen Adresse folgende Unterlagen im Original zu:
- Ihren Schiffsführerausweis;
- ein aktuelles, farbiges Passfoto (Format 35x45 mm) ausgedruckt auf Fotopapier. Wir können keine per E-Mail (oder mit anderen digitalen Möglichkeiten) übermittelten Fotos verarbeiten.
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Senden Sie uns zusätzlich zur neuen Adresse folgende Unterlagen im Original zu:
- Ihren Schiffsführerausweis;
- ein aktuelles, farbiges Passfoto (Format 35x45 mm) ausgedruckt auf Fotopapier. Wir können keine per E-Mail (oder mit anderen digitalen Möglichkeiten) übermittelten Fotos verarbeiten.
Diese Dienstleistung ist kostenlos.