Wir stellen Tagesschilder für 24, 48, 72 oder 96 Stunden aus, jedoch nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, mit Wohnsitz im Kanton Freiburg oder wenn der Fahrzeugausweis im Kanton Freiburg ausgestellt wurde. Zudem müssen Sie bestätigen können, dass das Fahrzeug betriebssicher ist.

Um die Schilder und den Tagesausweis zu erhalten, kommen Sie persönlich an unsere Schalter und nehmen folgendes mit:

  • den originalen Fahrzeugausweis des betreffenden Fahrzeuges;
  • Ihren Identitätsausweis;
  • ein Depot von Fr. 100.-.

Die Kosten für diese Dienstleistung variieren je nach Fahrzeugtyp und Gültigkeitsdauer der Schilder bzw. des Tagesausweises.

Rückgabe der Schilder

Spätestens zum Zeitpunkt, wenn der Tagesausweis abgelaufen ist, müssen Sie uns die Schilder zukommen lassen (per Post oder direkt an unseren Schaltern). Im Falle einer Verspätung müssen wir zusätzliche Kosten verrechnen. Zusätzlich können wir die Schilder durch die Polizei einziehen lassen.

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie Tagesschilder verwenden, beachten Sie bitte folgende Bedingungen:

  • nur auf Schweizer Boden gültig;
  • es dürfen sich höchstens 9 Personen (inklusive Fahrerin oder Fahrer) im Fahrzeug befinden;
  • erlaubt sind nur unentgeltliche Fahrten;
  • die Vermietung von Fahrzeugen mit Tagesschildern ist verboten;
  • für Fahrzeuge, die älter sind als 10 Jahre und die letzte Prüfung länger als 3 Jahre her ist, händigen wir Schilder für maximal 24 Stunden aus.

Sie dürfen Tagesschilder nicht verwenden für:

  • den Transport gefährlicher Güter;
  • Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt.

Haftpflichtversicherung

Als Halter oder Halterin eines solchen Ausweises, verfügen Sie über eine Haftpflichtversicherung der AXA Versicherungen AG, 8401 Winterthur, gegen zivilrechtliche Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen Personen- oder Sachschäden, infolge der Verwendung des in diesem Dokument bezeichneten Fahrzeuges während der Gültigkeit des Fahrzeugausweises geltend gemacht werden. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses, müssen Sie die AXA (0800 809 809) sowie die Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat, unverzüglich benachrichtigen.