Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat am 19.11.2024 über eine Indexierung von 5,2% für Fahrzeuge und Anhänger entschieden. Sie gilt ab dem 01.01.2025

Der Versand der Rechnungen 2025 ist für den Monat Januar geplant, zahlbar bis am 28. Februar 2025. 

Der Bund hat die Bedingungen für den Erhalt der Energieetikette A im Jahr 2025 drastisch verschärft, und zwar auch für Elektroautos. Weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Rechner Tarife 2025

 
 
 
 

Der Bund berechnet die Energieetiketten jährlich von neuem. Es ist daher möglich, dass die Energieetikette Ihres Fahrzeugs von einem Jahr zum nächsten unterschiedlich ist.

Wo finde ich die Informationen auf meinem Fahrzeugausweis zur Berechnung der Steuer?

Beispiel für eine Suche - Ziffe auf Fahrzeugausweis

Energieetikette

Grundlage der Fahrzeugbesteuerung