Einlösung
Wenn Sie der neue Halter oder die neue Halterin eines Mofas oder E-Bikes sind, aktualisieren Sie den Fahrzeugausweis. Dazu müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- den Fahrzeugausweis im Original;
- eine Kopie Ihres Identitätsausweises.
Beim Einlösen erhalten Sie einen neuen Fahrzeugausweis, ein Kontrollschild und eine Vignette. Die Vignette ist vom 1. Januar bis am 31. Mai des Folgejahres gültig.
Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 83.- für das Mofa und Fr. 63.- für das E-Bike.
Sie immatrikulieren zum ersten Mal ein Fahrzeug
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Import von schnellen E-Bikes
Zum Eigengebrauch importierte schnelle E-Bikes (45 km/h) müssen vorgängig geprüft werden.
Erforderliche Dokumente: Zollquittung und eine EG Übereinstimmungsbescheinigung
Kosten: Fahrzeugprüfung Fr. 95.-, Zulassung und Kontrollschild Fr. 68.-; Total: Fr. 168.-
Vorgehen: Die Fahrzeugpapiere sind vorgängig in Freiburg beim Sektor Technik zu deponieren oder via E-Mail an expertise@ocn.ch zu senden.
Erneuerung
Wir erneuern die Vignette automatisch jedes Jahr.
Im März erhalten Sie eine Rechnung über Fr. 63.- für Ihr Mofa oder Fr. 43.- für Ihr E-Bike. Sobald Sie diese Rechnung bezahlt haben, senden wir Ihnen die neue Vignette per Post zu.
Wenn Sie die Rechnung zur Erneuerung nicht zahlen, gilt Ihr Mofa oder E-Bike als ausser Verkehr gesetzt, sobald die noch gültige Vignette abgelaufen ist.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Mofa einlösen zu können!
Mofas unterliegen nicht der periodischen Prüfungspflicht. Eine Expertise ist erforderlich, wenn Sie den Fahrzeugausweis verlieren oder das Fahrzeug Gegenstand eines Polizeirapports ist.
Wenn Sie der neue Halter oder die neue Halterin eines Mofas oder E-Bikes sind, aktualisieren Sie den Fahrzeugausweis. Dazu müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- den Fahrzeugausweis im Original;
- eine Kopie Ihres Identitätsausweises.
Beim Einlösen erhalten Sie einen neuen Fahrzeugausweis, ein Kontrollschild und eine Vignette. Die Vignette ist vom 1. Januar bis am 31. Mai des Folgejahres gültig.
Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 83.- für das Mofa und Fr. 63.- für das E-Bike.
Sie immatrikulieren zum ersten Mal ein Fahrzeug
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Import von schnellen E-Bikes
Zum Eigengebrauch importierte schnelle E-Bikes (45 km/h) müssen vorgängig geprüft werden.
Erforderliche Dokumente: Zollquittung und eine EG Übereinstimmungsbescheinigung
Kosten: Fahrzeugprüfung Fr. 95.-, Zulassung und Kontrollschild Fr. 68.-; Total: Fr. 168.-
Vorgehen: Die Fahrzeugpapiere sind vorgängig in Freiburg beim Sektor Technik zu deponieren oder via E-Mail an expertise@ocn.ch zu senden.
Erneuerung
Wir erneuern die Vignette automatisch jedes Jahr.
Im März erhalten Sie eine Rechnung über Fr. 63.- für Ihr Mofa oder Fr. 43.- für Ihr E-Bike. Sobald Sie diese Rechnung bezahlt haben, senden wir Ihnen die neue Vignette per Post zu.
Wenn Sie die Rechnung zur Erneuerung nicht zahlen, gilt Ihr Mofa oder E-Bike als ausser Verkehr gesetzt, sobald die noch gültige Vignette abgelaufen ist.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Mofa einlösen zu können!
Mofas unterliegen nicht der periodischen Prüfungspflicht. Eine Expertise ist erforderlich, wenn Sie den Fahrzeugausweis verlieren oder das Fahrzeug Gegenstand eines Polizeirapports ist.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- für natürliche Personen: eine Kopie der Wohnsitzbestätigung sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung des Kantons Freiburg falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- für ein Unternehmen: ein Handelsregisterauszug;
- für einen Verein: das ausgefüllte „Gesuch um Immatrikulation“ sowie eine Kopie der Statuten.
Import von schnellen E-Bikes
Zum Eigengebrauch importierte schnelle E-Bikes (45 km/h) müssen vorgängig geprüft werden.
Erforderliche Dokumente: Zollquittung und eine EG Übereinstimmungsbescheinigung
Kosten: Fahrzeugprüfung Fr. 95.-, Zulassung und Kontrollschild Fr. 68.-; Total: Fr. 168.-
Vorgehen: Die Fahrzeugpapiere sind vorgängig in Freiburg beim Sektor Technik zu deponieren oder via E-Mail an expertise@ocn.ch zu senden.
Zum Eigengebrauch importierte schnelle E-Bikes (45 km/h) müssen vorgängig geprüft werden.
Erforderliche Dokumente: Zollquittung und eine EG Übereinstimmungsbescheinigung
Kosten: Fahrzeugprüfung Fr. 95.-, Zulassung und Kontrollschild Fr. 68.-; Total: Fr. 168.-
Vorgehen: Die Fahrzeugpapiere sind vorgängig in Freiburg beim Sektor Technik zu deponieren oder via E-Mail an expertise@ocn.ch zu senden.
Erneuerung
Wir erneuern die Vignette automatisch jedes Jahr.
Im März erhalten Sie eine Rechnung über Fr. 63.- für Ihr Mofa oder Fr. 43.- für Ihr E-Bike. Sobald Sie diese Rechnung bezahlt haben, senden wir Ihnen die neue Vignette per Post zu.
Wenn Sie die Rechnung zur Erneuerung nicht zahlen, gilt Ihr Mofa oder E-Bike als ausser Verkehr gesetzt, sobald die noch gültige Vignette abgelaufen ist.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Mofa einlösen zu können!
Mofas unterliegen nicht der periodischen Prüfungspflicht. Eine Expertise ist erforderlich, wenn Sie den Fahrzeugausweis verlieren oder das Fahrzeug Gegenstand eines Polizeirapports ist.
Wir erneuern die Vignette automatisch jedes Jahr.
Im März erhalten Sie eine Rechnung über Fr. 63.- für Ihr Mofa oder Fr. 43.- für Ihr E-Bike. Sobald Sie diese Rechnung bezahlt haben, senden wir Ihnen die neue Vignette per Post zu.
Wenn Sie die Rechnung zur Erneuerung nicht zahlen, gilt Ihr Mofa oder E-Bike als ausser Verkehr gesetzt, sobald die noch gültige Vignette abgelaufen ist.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um ein Mofa einlösen zu können!
Mofas unterliegen nicht der periodischen Prüfungspflicht. Eine Expertise ist erforderlich, wenn Sie den Fahrzeugausweis verlieren oder das Fahrzeug Gegenstand eines Polizeirapports ist.