Sie wohnen im Kanton Freiburg und wollen die theoretische und praktische Prüfung in einem anderen Kanton ablegen
Hierfür benötigen Sie eine Bewilligung von unserem Amt. Füllen Sie das "Gesuch zum Ablegen der Schiffsprüfungen in einem anderen Kanton" und das "Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises" aus und schicken Sie uns diese per Post.
Sobald Sie unsere Bewilligung für das Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton erhalten haben, können Sie sich an das Schifffahrtsamt Ihres Wunschkantons wenden, um zu erfahren, welche weiteren Schritte Sie unternehmen müssen.
Tarife
Bewilligung zum Ablegen der Schiffsprüfungen in einem anderen Kanton
Fr. 40.-
Pauschale pro Kategorie für Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 240.-
Wir erstatten Ihnen die Gebühren für die theoretische und/oder praktische Prüfung, die Sie nicht im Kanton Freiburg abgelegt haben.
Sie wohnen nicht im Kanton Freiburg und wollen die theoretische und praktische Prüfung bei uns ablegen
Die dafür benötigte Bewilligung erhalten Sie beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnsitzkantons. Diese müssen Sie uns zusammen mit dem "Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises", Punkte 1 und 5 ausgefüllt, einsenden. Sie erhalten im Anschluss unsere Bewilligung zur theoretischen und praktischen Schiffsführerprüfung.
Für die theoretische und/oder die praktische Prüfung weisen Sie uns folgende Unterlagen vor:
- Bewilligung zur theoretischen und praktischen Schiffsführerprüfung;
- Identitätskarte oder Pass (ausländische Staatsangehörige: gültige Aufenthaltsbewilligung).
Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung im Kanton Freiburg
Zusätzlich zu den Kosten der Prüfung verrechnen wir Ihnen für die Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers eine Gebühr von Fr. 80.-. Bestehen Sie die Prüfung nicht und möchten Sie diese wiederholen, müssen Sie die Kosten der Prüfung erneut im Voraus bezahlen.
Tarife
Theorieprüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 40.-
Praktische Prüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 100.-
Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers
Fr. 80.-
Hierfür benötigen Sie eine Bewilligung von unserem Amt. Füllen Sie das "Gesuch zum Ablegen der Schiffsprüfungen in einem anderen Kanton" und das "Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises" aus und schicken Sie uns diese per Post.
Sobald Sie unsere Bewilligung für das Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton erhalten haben, können Sie sich an das Schifffahrtsamt Ihres Wunschkantons wenden, um zu erfahren, welche weiteren Schritte Sie unternehmen müssen.
Tarife | |
Bewilligung zum Ablegen der Schiffsprüfungen in einem anderen Kanton | Fr. 40.- |
Pauschale pro Kategorie für Segelboote (D) oder Motorboote (A) | Fr. 240.- |
Wir erstatten Ihnen die Gebühren für die theoretische und/oder praktische Prüfung, die Sie nicht im Kanton Freiburg abgelegt haben.
Sie wohnen nicht im Kanton Freiburg und wollen die theoretische und praktische Prüfung bei uns ablegen
Die dafür benötigte Bewilligung erhalten Sie beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnsitzkantons. Diese müssen Sie uns zusammen mit dem "Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises", Punkte 1 und 5 ausgefüllt, einsenden. Sie erhalten im Anschluss unsere Bewilligung zur theoretischen und praktischen Schiffsführerprüfung.
Für die theoretische und/oder die praktische Prüfung weisen Sie uns folgende Unterlagen vor:
- Bewilligung zur theoretischen und praktischen Schiffsführerprüfung;
- Identitätskarte oder Pass (ausländische Staatsangehörige: gültige Aufenthaltsbewilligung).
Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung im Kanton Freiburg
Zusätzlich zu den Kosten der Prüfung verrechnen wir Ihnen für die Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers eine Gebühr von Fr. 80.-. Bestehen Sie die Prüfung nicht und möchten Sie diese wiederholen, müssen Sie die Kosten der Prüfung erneut im Voraus bezahlen.
Tarife
Theorieprüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 40.-
Praktische Prüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 100.-
Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers
Fr. 80.-
Die dafür benötigte Bewilligung erhalten Sie beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnsitzkantons. Diese müssen Sie uns zusammen mit dem "Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises", Punkte 1 und 5 ausgefüllt, einsenden. Sie erhalten im Anschluss unsere Bewilligung zur theoretischen und praktischen Schiffsführerprüfung.
Für die theoretische und/oder die praktische Prüfung weisen Sie uns folgende Unterlagen vor:
- Bewilligung zur theoretischen und praktischen Schiffsführerprüfung;
- Identitätskarte oder Pass (ausländische Staatsangehörige: gültige Aufenthaltsbewilligung).
Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung im Kanton Freiburg
Zusätzlich zu den Kosten der Prüfung verrechnen wir Ihnen für die Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers eine Gebühr von Fr. 80.-. Bestehen Sie die Prüfung nicht und möchten Sie diese wiederholen, müssen Sie die Kosten der Prüfung erneut im Voraus bezahlen.
Tarife
Theorieprüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 40.-
Praktische Prüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A)
Fr. 100.-
Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers
Fr. 80.-
Zusätzlich zu den Kosten der Prüfung verrechnen wir Ihnen für die Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers eine Gebühr von Fr. 80.-. Bestehen Sie die Prüfung nicht und möchten Sie diese wiederholen, müssen Sie die Kosten der Prüfung erneut im Voraus bezahlen.
Tarife | |
Theorieprüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A) | Fr. 40.- |
Praktische Prüfung Segelboote (D) oder Motorboote (A) | Fr. 100.- |
Bearbeitung eines ausserkantonalen Dossiers | Fr. 80.- |