Die kantonale Behörde kann die gewerbliche Verwendung landwirtschaftlicher Fahrzeuge bewilliigen zu Fahrten für Staat und Gemeinde, namentlich für Bau und Unterhalt von Strassen und Wegen, für Kehrrichtabfuhr und Schneeräumung.
Um eine solche Bewilligung zu erhalten, muss die Gemeinde nachweisen, dass für die Durchführung dieser Aufgaben kein Nutzfahrzeug zur Verfügung steht. Die Gemeinde sowie der Halter des Fahrzeuges müssen das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und unterschreiben.
Dieses Formular können Sie bei uns am Schalter abgeben, per Post verschicken oder per E-Mail an folgende Adresse senden: autorisation@ocn.ch
Die erteilten Bewilligungen sind bis zum Ende des Monats April der laufenden Saison gültig. Beispielsweise für die Sasion 24/25, ist die Bewilligung bis zum 30.04.2025 gültig.
Kosten dieser Dienstleistung: FR 100.-