Damit Sie mit einem Raupenfahrzeug abseits der öffentlichen Strasse fahren können, müssen Sie eine der folgenden Situationen begründen:
- Rettungs- und/oder Sanitätsdienste;
- den Bau und Unterhalt von mechanischen Seilbahnen;
- die Bereitstellung und den Unterhalt von Pisten;
- Zubringerdienst für abgelegene Wohnbauten oder den Betrieb von Gaststätten in Berggebieten;
- Sportveranstaltungen.
Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen Sie uns folgende Dokumente senden:
- das ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch;
- eine Karte mit der präzis eingezeichneten Strecke;
- Vorankündigung der betreffenden Gemeinden;
- Vorankündigung des Amtes für Wald und Natur (WNA);
- Grundbuchauszug oder Mietvertrag.
Die erteilten Bewilligungen sind während eines Jahres gültig.
Gebühr dieser Dienstleistung: Fr. 60.-