Mehrere Situationen können zum Einzug der Kontrollschilder Ihres Fahrzeuges führen:
- Sie haben keine gültige Haftpflichtversicherung mehr;
- Sie haben die Fahrzeugsteuer oder die LSVA-/PSVA-Abgaben nicht bezahlt;
- Sie haben die Kontrollschilder nach der Annullierung des Fahrzeugausweises nicht zurückgegeben;
- Sie haben Ihr Fahrzeug nicht zur obligatorischen Prüfung vorgeführt.
Damit Sie die eingezogenen Kontrollschilder wieder einlösen können, müssen Sie uns einen neuen Versicherungsnachweis vorweisen und die folgenden Ausstände begleichen:
- die geschuldete Fahrzeugsteuer oder Abgabe;
- die Gebühren, die beim Einzug der Schilder fällig wurden;
- die Gebühren für die Wiedereinlösung der Schilder.