Eine Revision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger läuft. Sie wird im ersten Halbjahr 2027 vom Grossen Rat behandelt.

Vorgeschlagene Änderungen zur Stärkung der Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge: 
 

  • Abschaffung der Ermässigung von 30% für Fahrzeuge mit der Energie-Etikette A, da nur noch wenige Fahrzeuge davon profitieren können;
  • Dauerhafte Ermässigung von 50% (statt aktuell 30%) für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge;
  • Dauerhafte Ermässigung von 20% (statt aktuell 15%) für die Hybrid- oder Gasfahrzeuge.

Diese neuen Massnahmen könnten frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Siehe Medienmitteilung. 

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