Falls Ihre Personalien und Ihr Foto noch aktuell sind
Wenn Sie die Zweiphasenausbildung absolviert haben, Ihr Führerausweis nicht entzogen wurde und Sie immer noch in unserem Kanton wohnhaft sind, erhalten Sie den neuen unbefristeten Führerausweis automatisch 20 Tage vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe (siehe Ziffer 4b). Der neue Ausweis (inklusive der Rechnung von Fr. 40.-) wird anschliessend per A-Post zugeschickt.
Ausnahmen, bei denen Sie den unbefristeten Führerausweis nicht automatisch zugeschickt erhalten:
- Sie haben von uns ein Erinnerungsschreiben erhalten, dass die Zweiphasenausbildung noch nicht abgeschlossen ist;
- Sie haben die Zweiphasenausbildung nach dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe absolviert.
In diesen Fällen müssen Sie uns benachrichtigen, sobald Sie die Zweiphasenausbildung abgeschlossen haben. Der neue unbefristete Ausweis wird anschliessend per A-Post zugeschickt.
Falls Ihre Personalien oder Ihr Foto aktualisiert werden müssen
Bei Änderung Ihrer Personalien (Name, Nationalität, usw.) müssen Sie uns das Umtauschformular mit den notwendigen Dokumenten zuschicken.
Falls Sie für den definitiven Ausweis nicht das Foto vom Führerausweis auf Probe behalten wollen, müssen Sie ein farbiges Passfoto (Format ca. 35 x 45 mm) von guter Qualität mitsenden oder mitbringen. Das Foto muss physisch vorhanden sein, ein elektronisches Medium wie E-Mail oder USB-Stick können wir leider nicht akzeptieren.
Um einen unnötigen Druck zu vermeiden, senden Sie uns bitte die Dokumente vor dem automatischen Versand von 20 Tagen.
Der definitive Auto-Führerausweis ist nicht in der Lernfahr-Pauschale inbegriffen
Die Kosten für den definitiven Führerausweis sind nicht in der Pauschale für den Lernfahrausweis inbegriffen. Sie werden Ihren definitiven Führerausweis per Post erhalten (Druck und Versand per A-Post durch eine externe Firma).
Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung
Mit dem Ausweis der Kategorie B bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa.
Es ist soweit!
Sie halten den definitiven Führerausweis im Kreditkartenformat in den Händen! Seien Sie vorsichtig am Steuer und wenden Sie das Gelernte an. Wir wünschen Ihnen eine sichere und unfallfreie Fahrt.
Sie halten den definitiven Führerausweis im Kreditkartenformat in den Händen! Seien Sie vorsichtig am Steuer und wenden Sie das Gelernte an. Wir wünschen Ihnen eine sichere und unfallfreie Fahrt.