Darf ich ohne Begleitung fahren?
Wenn Sie den Minibus-Führerausweis (Kategorie D1) haben, dürfen Sie die Lernfahrten mit einem Minibusanhänger der Kategorie D1E ohne Begleitung durchführen. Haben Sie allerdings nur den Minibus-Lernfahrausweis, müssen Sie von einer Person begleitet werden, die folgende Bedingungen erfüllt:
- das 23. Altersjahr vollendet haben;
- seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie D1E (Minibusanhänger) besitzen, welcher unbefristet sein muss.
Wenn Sie eine Körperbehinderung haben (siehe entsprechende Codes auf Ihrem Lernfahrausweis), müssen Sie unter Umständen von einem behördlich anerkannten Ausbildner begleitet werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind.
Sie müssen an der Rückseite des Anhängers das blaue L-Schild anbringen. Das Schild muss gut sichtbar sein.
Sie dürfen nur Passagiere mitführen, die auch einen Führerausweis der Kategorie D1E haben.
Da der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist, ist er an sich nur in der Schweiz gültig. Wenn Sie trotzdem Lernfahrten im Ausland unternehmen möchten, müssen Sie sich unbedingt vorher bei den zuständigen ausländischen Behörden wie Polizei, Zoll, usw. informieren.