Solange Sie den Lernfahrausweis besitzen, müssen Sie an der Rückseite des Fahrzeuges das blaue L-Schild anbringen. Das Schild muss gut sichtbar sein.
Sie dürfen ohne Begleitung ein Motorfahrzeug der Kategorie B1 fahren. Wenn Sie aber jemanden mitnehmen, muss diese Person den Führerausweis dieser Kategorie besitzen.
Wenn Sie eine Körperbehinderung haben (siehe entsprechende Codes auf Ihrem Lernfahrausweis), müssen Sie unter Umständen von einem behördlich anerkannten Ausbilder (Fahrlehrer) begleitet werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind.
Da der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist, ist er an sich nur in der Schweiz gültig. Wenn Sie trotzdem Lernfahrten im Ausland unternehmen möchten, müssen Sie sich unbedingt vorher bei den zuständigen ausländischen Behörden wie Polizei, Zoll, usw. informieren.