Sie müssen einen Schiffsführerausweis beantragen, wenn Ihr Motorboot mehr als 6 kW leistet.
Sie brauchen hingegen keinen Führerausweis, für
- Ruderboote;
- Motorlose Segelschiffe, mit einer Segelfläche von weniger als 15 m2;
- Motorboote mit einem Maschinenantrieb von weniger als 6 kW;
- Segelschiffe mit einem Maschinenantrieb von weniger als 6 kW und einer Segelfläche von weniger als 15 m2.