Für die praktische Prüfung brauchen Sie einen Termin. Sie können ihn
- durch Ihren Fahrlehrer abmachen lassen;
- selber abmachen in unserem Onlinetool, falls Sie nicht mit einem Fahrlehrer an die Prüfung kommen.
Das wird geprüft
An der praktischen Fahrprüfung bewertet der Verkehrsexperte, ob Sie einen Minibus fahren können
- unter Einhaltung der Verkehrsregeln;
- auch in schwierigen Verkehrssituationen;
- vorausschauend;
- mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer.
Bringen Sie ein Prüfungsfahrzeug mit, das den Vorschriften entspricht
Am Prüfungstag müssen Sie das Fahrzeug Ihres Fahrlehrers, oder Ihr eigenes mitbringen. Wir stellen keine Prüfungsfahrzeuge zur Verfügung. Das Prüfungsfahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Minibus (Gesellschaftswagen) der Kategorie D1, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht mit
- einem Gesamtgewicht von mindestens 4 t;
- einer Länge von mindestens 5 m;
- Reifenprofil von mindestens 1,6 mm.
Seien Sie pünktlich und mit allen Dokumenten da
Die praktische Fahrprüfung wird unabhängig vom Wetter durchgeführt.
Die Prüfung dauert ungefähr 90 Minuten und startet um 09.40 oder 14.30 Uhr.
Sie müssen 10 Minuten vor Prüfungsbeginn beim OCN in Freiburg sein und Folgendes mitbringen:
- den Minibus, mit dem Sie die Prüfung machen und dessen Fahrzeugausweis;
- den Lernfahrausweis;
- den Führerausweis der Kategorie B (Auto).
Falls Sie etwas nicht dabei haben oder der Minibus nicht den Vorschriften entspricht, fällt die Prüfung aus. Die Gebühr für die praktische Prüfung müssen Sie trotzdem bezahlen.
So geht es weiter
Sie haben bestanden
Herzlichen Glückwunsch. Sie werden Ihren Führerausweis per Post* erhalten.
Damit Sie beruflich Busfahrten durchführen können, müssen Sie die CZV-Weiterbildung absolvieren und danach den Fähigkeitsausweis bestellen.
*Druck und Versand (A-Post) durch eine externe Firma
Informationen über den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation: www.fuehrerausweise.ch
Sie haben nicht bestanden
Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 165.-.
Wenn Sie zum zweiten Mal scheitern, muss ein Fahrlehrer bescheinigen, dass Sie Ihre Fahrerausbildung abgeschlossen haben. Sie können dann die praktische Prüfung ein drittes Mal ablegen.
Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung
Mit dem Ausweis der Kategorie D1 bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B: Autos;
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- C1: Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa;
- BPT 121: Berufsmässiger Personentransport.
An der praktischen Fahrprüfung bewertet der Verkehrsexperte, ob Sie einen Minibus fahren können
- unter Einhaltung der Verkehrsregeln;
- auch in schwierigen Verkehrssituationen;
- vorausschauend;
- mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer.
Bringen Sie ein Prüfungsfahrzeug mit, das den Vorschriften entspricht
Am Prüfungstag müssen Sie das Fahrzeug Ihres Fahrlehrers, oder Ihr eigenes mitbringen. Wir stellen keine Prüfungsfahrzeuge zur Verfügung. Das Prüfungsfahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Minibus (Gesellschaftswagen) der Kategorie D1, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht mit
- einem Gesamtgewicht von mindestens 4 t;
- einer Länge von mindestens 5 m;
- Reifenprofil von mindestens 1,6 mm.
Seien Sie pünktlich und mit allen Dokumenten da
Die praktische Fahrprüfung wird unabhängig vom Wetter durchgeführt.
Die Prüfung dauert ungefähr 90 Minuten und startet um 09.40 oder 14.30 Uhr.
Sie müssen 10 Minuten vor Prüfungsbeginn beim OCN in Freiburg sein und Folgendes mitbringen:
- den Minibus, mit dem Sie die Prüfung machen und dessen Fahrzeugausweis;
- den Lernfahrausweis;
- den Führerausweis der Kategorie B (Auto).
Falls Sie etwas nicht dabei haben oder der Minibus nicht den Vorschriften entspricht, fällt die Prüfung aus. Die Gebühr für die praktische Prüfung müssen Sie trotzdem bezahlen.
So geht es weiter
Sie haben bestanden
Herzlichen Glückwunsch. Sie werden Ihren Führerausweis per Post* erhalten.
Damit Sie beruflich Busfahrten durchführen können, müssen Sie die CZV-Weiterbildung absolvieren und danach den Fähigkeitsausweis bestellen.
*Druck und Versand (A-Post) durch eine externe Firma
Informationen über den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation: www.fuehrerausweise.ch
Sie haben nicht bestanden
Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 165.-.
Wenn Sie zum zweiten Mal scheitern, muss ein Fahrlehrer bescheinigen, dass Sie Ihre Fahrerausbildung abgeschlossen haben. Sie können dann die praktische Prüfung ein drittes Mal ablegen.
Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung
Mit dem Ausweis der Kategorie D1 bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B: Autos;
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- C1: Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa;
- BPT 121: Berufsmässiger Personentransport.
Am Prüfungstag müssen Sie das Fahrzeug Ihres Fahrlehrers, oder Ihr eigenes mitbringen. Wir stellen keine Prüfungsfahrzeuge zur Verfügung. Das Prüfungsfahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Minibus (Gesellschaftswagen) der Kategorie D1, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht mit
- einem Gesamtgewicht von mindestens 4 t;
- einer Länge von mindestens 5 m;
- Reifenprofil von mindestens 1,6 mm.
Seien Sie pünktlich und mit allen Dokumenten da
Die praktische Fahrprüfung wird unabhängig vom Wetter durchgeführt.
Die Prüfung dauert ungefähr 90 Minuten und startet um 09.40 oder 14.30 Uhr.
Sie müssen 10 Minuten vor Prüfungsbeginn beim OCN in Freiburg sein und Folgendes mitbringen:
- den Minibus, mit dem Sie die Prüfung machen und dessen Fahrzeugausweis;
- den Lernfahrausweis;
- den Führerausweis der Kategorie B (Auto).
Falls Sie etwas nicht dabei haben oder der Minibus nicht den Vorschriften entspricht, fällt die Prüfung aus. Die Gebühr für die praktische Prüfung müssen Sie trotzdem bezahlen.
So geht es weiter
Sie haben bestanden
Herzlichen Glückwunsch. Sie werden Ihren Führerausweis per Post* erhalten.
Damit Sie beruflich Busfahrten durchführen können, müssen Sie die CZV-Weiterbildung absolvieren und danach den Fähigkeitsausweis bestellen.
*Druck und Versand (A-Post) durch eine externe Firma
Informationen über den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation: www.fuehrerausweise.ch
Sie haben nicht bestanden
Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 165.-.
Wenn Sie zum zweiten Mal scheitern, muss ein Fahrlehrer bescheinigen, dass Sie Ihre Fahrerausbildung abgeschlossen haben. Sie können dann die praktische Prüfung ein drittes Mal ablegen.
Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung
Mit dem Ausweis der Kategorie D1 bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B: Autos;
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- C1: Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa;
- BPT 121: Berufsmässiger Personentransport.
Die praktische Fahrprüfung wird unabhängig vom Wetter durchgeführt.
Die Prüfung dauert ungefähr 90 Minuten und startet um 09.40 oder 14.30 Uhr.
Sie müssen 10 Minuten vor Prüfungsbeginn beim OCN in Freiburg sein und Folgendes mitbringen:
- den Minibus, mit dem Sie die Prüfung machen und dessen Fahrzeugausweis;
- den Lernfahrausweis;
- den Führerausweis der Kategorie B (Auto).
Falls Sie etwas nicht dabei haben oder der Minibus nicht den Vorschriften entspricht, fällt die Prüfung aus. Die Gebühr für die praktische Prüfung müssen Sie trotzdem bezahlen.
So geht es weiter
Sie haben bestanden
Herzlichen Glückwunsch. Sie werden Ihren Führerausweis per Post* erhalten.
Damit Sie beruflich Busfahrten durchführen können, müssen Sie die CZV-Weiterbildung absolvieren und danach den Fähigkeitsausweis bestellen.
*Druck und Versand (A-Post) durch eine externe Firma
Informationen über den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation: www.fuehrerausweise.ch
Sie haben nicht bestanden
Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 165.-.
Wenn Sie zum zweiten Mal scheitern, muss ein Fahrlehrer bescheinigen, dass Sie Ihre Fahrerausbildung abgeschlossen haben. Sie können dann die praktische Prüfung ein drittes Mal ablegen.
Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung
Mit dem Ausweis der Kategorie D1 bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B: Autos;
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- C1: Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa;
- BPT 121: Berufsmässiger Personentransport.
Sie haben bestanden
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Damit Sie beruflich Busfahrten durchführen können, müssen Sie die CZV-Weiterbildung absolvieren und danach den Fähigkeitsausweis bestellen.
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Herzlichen Glückwunsch. Sie werden Ihren Führerausweis per Post* erhalten.
Damit Sie beruflich Busfahrten durchführen können, müssen Sie die CZV-Weiterbildung absolvieren und danach den Fähigkeitsausweis bestellen.
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Sie haben nicht bestanden
Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 165.-.
Wenn Sie zum zweiten Mal scheitern, muss ein Fahrlehrer bescheinigen, dass Sie Ihre Fahrerausbildung abgeschlossen haben. Sie können dann die praktische Prüfung ein drittes Mal ablegen.
Schade... Üben Sie weiter unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Experten. Sobald Sie bereit sind, vereinbaren Sie einen neuen Termin um die Prüfung ein zweites Mal abzulegen. Die Zusatzprüfung kostet Fr. 165.-.
Wenn Sie zum zweiten Mal scheitern, muss ein Fahrlehrer bescheinigen, dass Sie Ihre Fahrerausbildung abgeschlossen haben. Sie können dann die praktische Prüfung ein drittes Mal ablegen.
Berechtigungen nach bestandener praktischer Prüfung
Mit dem Ausweis der Kategorie D1 bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B: Autos;
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- C1: Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa;
- BPT 121: Berufsmässiger Personentransport.
Mit dem Ausweis der Kategorie D1 bekommen Sie gleichzeitig auch die Berechtigungen für folgende Kategorien:
- B: Autos;
- B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg;
- C1: Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
- F: Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h;
- G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h;
- M: Mofa;
- BPT 121: Berufsmässiger Personentransport.