Um Sie beim Minibusfahren lernen begleiten zu dürfen, muss Ihre Begleitung:
- das 23. Altersjahr vollendet haben;
- seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie D1 (Minibus) besitzen, welcher unbefristet sein muss.
Wenn Sie eine Körperbehinderung haben (siehe entsprechende Codes auf Ihrem Lernfahrausweis), müssen Sie unter Umständen von einem behördlich anerkannten Ausbildner begleitet werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht sicher sind.
Sie müssen an der Rückseite des Fahrzeuges das blaue L-Schild anbringen. Das Schild muss gut sichtbar sein.
Da der Lernfahrausweis kein Führerausweis nach internationalem Recht ist, ist er an sich nur in der Schweiz gültig. Wenn Sie trotzdem Lernfahrten im Ausland unternehmen möchten, müssen Sie sich vorher bei den zuständigen ausländischen Behörden wie Polizei, Zoll, usw. informieren.